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Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts

Der Haushalt wird von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich gewürdigt; soweit er genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, muss er rechtsaufsichtlich genehmigt werden.

Landratsamt Traunstein

SG 3.22 Kommunale Finanzen der Gemeinden und Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Hausanschrift

Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein

Postanschrift

83276 Traunstein