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Unmittelbar durch das Hochwasser im Mai/Juni 2024 geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur und Eigentümer überwiegend betrieblich genutzter Immobilien können eine Soforthilfe beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Erstattet werden Ausgaben für die Behebung der durch die Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ in den betroffenen bayerischen Gebieten verursachten unmittelbaren Schäden an gewerblichen und freiberuflichen Betriebsstätten sowie an wirtschaftsnaher Infrastruktur mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit. Mittelbare Schäden werden – mit Ausnahme von durch Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen verursachten Schäden – nicht berücksichtigt.
Soforthilfen werden gewährt für:
Antragsberechtigt sind
Soforthilfen werden ab 5.000 Euro gewährt und sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Bezüglich des Umfangs der Soforthilfe wird zwischen nicht versicherbaren, versicherbaren und versicherten Schäden unterschieden:
Erstattungsfähig sind Ausgaben bis zur Höhe
Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm und der Antragstellung finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe "Hochwasser im Mai/Juni 2024" geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.
Bitte beachten Sie, dass für die Gewährung einer Soforthilfe im Falle von nicht versicherbaren Schäden (Erstattung in Höhe von 50 Prozent) ein erstattungsfähiges Schadensvolumen von mindestens 10.000 Euro, bei versicherbaren und versicherten Schäden (Erstattung in Höhe von 25 Prozent) ein erstattungsfähiges Schadensvolumen von mindestens 20.000 Euro vorliegen muss.
Die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur befindet sich in Bayern.
Die Hochwasserschäden wurden unmittelbar durch das „Hochwasser Mai/Juni 2024“ verursacht und sind im Zeitraum von 31. Mai 2024 bis 11. Juni 2024 entstanden.
Weitere Bedingungen zum Soforthilfeprogramm finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.
Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung über ggf. bestehende Anforderungen und verwenden Sie die dort bereitgestellten Formblättern.
Der Antrag inkl. ggf. notwendiger zusätzlicher Unterlagen ist schriftlich und unterschrieben bei der für die Betriebsstätte zuständigen Regierung einzureichen.
Die Soforthilfe soll spätestens zum 31. Dezember 2026 bewilligt sein.
Die Umsetzung der bewilligten Maßnahme ist auf einen angemessenen Zeitraum zu begrenzen, in der Regel nicht mehr als 36 Monate.
Der Nachweis über die Verwendung der Soforthilfe ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme auf Basis geeigneter Unterlagen der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
keine
Anträge sind bis zum 30. Juni 2025 schriftlich und unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
Gutachten von Architekten bzw. Ingenieuren können akzeptiert werden, soweit Sachschäden begutachtet werden, welche grundsätzlich der fachlichen Expertise des Begutachtenden unterliegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Architekten bzw. Ingenieure Mitglieder in der jeweiligen Kammer sind. In die Begutachtung von Schäden an geringwertigen Wirtschaftsgütern können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingebunden werden.