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Infektionsschutz; Informationen zur Risikoanalyse und zum Risikomanagement

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat vielfältige Aufgaben im Infektionsschutz, darunter Risikoanalyse und Risikomanagement. Mit der Taskforce Infektiologie steht zudem eine hochspezialisierte Einsatzgruppe bereit.   

Für Sie zuständig

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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Leistungsdetails

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist im Bereich des Infektionsschutzes u.a. zuständig für:

  • Sammlung und Bewertung von Informationen über Risiken und Abwehrmöglichkeiten von Krankheits- und Seuchenerregern
  • Fachliche Beratung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten (inklusive von Gefahrenlagen durch bioterroristisch nutzbare Erreger) und bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen
  • Unterstützung und fachliche Beratung von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in der Umsetzung von Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen durch die Steuerungsstelle Pflegeheime
  • Informationsaustausch und Abstimmung mit Ministerien und Behörden sowie Mitarbeit in Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene
  • Evidenzbasierte Aufklärung und Information der Bevölkerung zu Fragen des Infektionsschutzes sowie der Risikobewertung von Infektionserregern und Infektionskrankheiten
  • Schulung von Ärzten, insbesondere der Gesundheitsämter, in Fragen des Infektionsschutzes
  • Sicherstellung von Laborkapazitäten zur Überwachung von Infektionserregern („Surveillance“) in der bayerischen Bevölkerung (z.B. Influenza-Surveillance)
  • Zusammenführung, Aufbereitung und Auswertung der von den Gesundheitsämtern übermittelten Meldedaten zu meldepflichtigen Krankheiten bzw. Krankheitserregern in Bayern und Weiterleitung an das Robert Koch-Institut entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes
  • Durchführung von Laboruntersuchungen für meldepflichtige Erreger nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Durchführung von Ausbruchsuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Sicherstellung der Infrastruktur und Logistik für Abwehrmaßnahmen im Ernstfall (z. B. Sicherstellung ausreichender Laborkapazitäten für die Untersuchung auf Erreger sich schnell ausbreitender Infektionserkrankungen und bei Bioterrorismus. Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiet des Infektionsschutzes (inklusive Methodenevaluation und -entwicklung)
Stand: 31.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention