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Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.
Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle).
Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle
Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).
Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.
Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen.
Sie erhalten einen Bescheid.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.