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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schulstr. 34
96269 Großheirath
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