Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld
Postfach 160
91439 Scheinfeld