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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Verwaltungsgemeinschaft Dormitz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochs geschlossen

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