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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Eisengasse 6
86720 Nördlingen
Postfach 1543
86715 Nördlingen