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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Markt Dürrwangen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Sulzacher Str. 14
91602 Dürrwangen

Postanschrift

Sulzacher Str. 14
91602 Dürrwangen