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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:30 Uhr - 18:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Bahnstr. 26
63906 Erlenbach a.Main
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63906 Erlenbach a.Main