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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Marktplatz 10
94104 Tittling
Postfach 1004
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