Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster
Postfach 1027
94090 Rotthalmünster