Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Hauptstr. 10
96355 Tettau
Postfach 25
96353 Tettau