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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 4
95497 Goldkronach
Postfach 27
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