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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach i.d.OPf.

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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Marienplatz 42
92676 Eschenbach i.d.OPf.

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Postfach 1260
92672 Eschenbach i.d.OPf.