Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
und
13:15 Uhr - 16:30 Uhrund
13:15 Uhr - 16:30 Uhrund
13:15 Uhr - 16:30 Uhrund
13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 2
96157 Ebrach
Rathausplatz 2
96157 Ebrach