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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Große Kreisstadt Traunstein

SG 41 Gewerberecht, Bestattungsrecht, Soz. Aufgaben, Brand- und Zivilschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Dienstag und Donnerstag nach Terminvereinbarung bis 18 Uhr

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Stadtplatz 39
83278 Traunstein

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Stadtplatz 39
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