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Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
und
14:00 Uhr - 16:00 UhrTermine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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