Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 26
84513 Töging a.Inn
Postfach 1161
84509 Töging a.Inn