Logo Bayernportal

Beamter/-in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Der Beruf „Beamter/in“ ist in Bayern reglementiert, da regelmäßig bestimmte Ausbildungen verlangt werden. Das heißt, die ausländische Berufsqualifikation muss von der zuständigen Stelle anerkannt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Winzererstr. 9
80797 München

Postanschrift

80792 München