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Ausländische Berufsabschlüsse können in Deutschland anerkannt werden. Die Anerkennungsberatungsstellen helfen bei der Suche der zuständigen Anerkennungsstelle, der Überprüfung der Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen, dem Finden von Finanzierungsmöglichkeiten und dem Identifizieren von Qualifizierungsmöglichkeiten.
Hilfe bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche oder bei Arbeitslosigkeit bieten die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Die Bayerische Staatsregierung ergänzt die Arbeit der Agenturen für Arbeit und Jobcenter durch die Förderung von Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter sowie Ausbildungsakquisiteurinnen und Akquisiteure für Flüchtlinge, die ebenfalls bei der Integration in Arbeit und Ausbildung unterstützen.
Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration in Arbeit. Die Integrationskurse und Berufssprachkurse bilden das Gesamtprogramm Sprache des Bundes. Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.
Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.
Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.
Sie können die Anerkeunng eines gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufs, der in Bayern nicht reglementiert ist, beantragen.
Sie können sich über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmäßig und dauerhaft bei uns aufhalten sowie von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, informieren.
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie in Bayern in einen bestimmten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Beruf dauerhaft arbeiten möchten, können Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragen.