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Ausländische Arbeitnehmer; Beratung und Hilfen zur Integration

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bei unterschiedlichen Stellen beraten lassen oder Unterstützung erhalten.

Für Sie zuständig

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Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“
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Hausanschrift

Dr.-Grundler-Straße 3
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Dr.-Grundler-Straße 3

92318 Neumarkt i.d.OPf.

Telefon

+49 9181 405-10

Leistungsdetails

Ausländische Berufsabschlüsse können in Deutschland anerkannt werden. Die Anerkennungsberatungsstellen helfen bei der Suche der zuständigen Anerkennungsstelle, der Überprüfung der Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen, dem Finden von Finanzierungsmöglichkeiten und dem Identifizieren von Qualifizierungsmöglichkeiten.

Hilfe bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche oder bei Arbeitslosigkeit bieten die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Die Bayerische Staatsregierung ergänzt die Arbeit der Agenturen für Arbeit und Jobcenter durch die Förderung von Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter sowie Ausbildungsakquisiteurinnen und Akquisiteure für Flüchtlinge, die ebenfalls bei der Integration in Arbeit und Ausbildung unterstützen.

Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration in Arbeit. Die Integrationskurse und Berufssprachkurse bilden das Gesamtprogramm Sprache des Bundes. Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.

Stand: 04.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration