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Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Hof

Für Sie zuständig

Landratsamt Hof - Fachbereich 404 Ausländerwesen, Unterbringung von Flüchtlingen

Leistungsdetails

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsplatzwechsel gestaltet sich einfacher.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter  Make it in Germany

Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis des Hochschulabschlusses
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes

Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Verwaltungsgerichtliche Klage

  • Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

    Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

  • Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.

  • Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

    Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.

  • Integration von Ausländern; Informationen

    Sie können sich über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmäßig und dauerhaft bei uns aufhalten sowie von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, informieren.

  • Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

  • Niederlassungserlaubnis; Beantragung

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Stand: 14.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration