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Wenn Sie ein bundesbedeutsames literarisches Einzelprojekt umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für Ihr Projekt beantragen.
Literarische (Einzel-)Projekte können eine Förderung der BKM erhalten, wenn sie von bundesweitem Interesse sind.
Beispiele:
Als Antragstellerin oder Antragssteller müssen Sie erklären, warum eine Förderung durch den Bund und nicht durch das Bundesland oder durch die Kommune sinnvoll ist.
Zudem müssen Sie den Zweck und die Ziele des Projektes angeben. Die Angaben werden rund 3 Monate nach Abschluss des Projekts durch eine sogenannte Erfolgskontrolle überprüft.
Der Zweck beschreibt die konkreten Tätigkeiten, die mit der Zuwendung finanziell gefördert werden. Das Ziel beschreibt das mit der Finanzierung des Zwecks verfolgte übergreifende Ziel (zum Beispiel Vermittlung des Schaffens bedeutender Schriftstellerinnen).
Ziele sind zum Beispiel:
Zusätzlich legt die BKM ein besonderes Augenmerk auf die ökologische Nachhaltigkeit von Projekten. Die Nachhaltigkeit von Projekten macht die BKM beispielsweise an folgenden Kriterien fest:
Im Regelfall erhalten bewilligte Projekte eine Teilfinanzierung. Nur in Ausnahmefällen werden die gesamten Kosten eines Projekts übernommen.
Bei der Teilfinanzierung wird zwischen 3 Finanzierungsarten unterschieden:
Festbetragsfinanzierung: Ein fester Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben wird übernommen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen dem Förderantrag folgende Dokumente beilegen:
Sie können den Antrag online bei der BKM stellen.
Förderung online beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten vom BVA einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Es fallen keine Kosten an.
Hinweis: Ein Widerspruch muss beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht werden.