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Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Für Sie zuständig

Für diese Leistung sind die Landratsämter zuständig. Bitte wählen Sie eine kreisangehörige Gemeinde aus.

Leistungsdetails

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.

Stand: 03.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration