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Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden

Bedarfszuweisungen werden u.a. bei nicht zu vertretenden Ereignissen, für Haushaltskonsolidierungsgutachten und Gemeindezusammenschlüsse gewährt. Stabilisierungshilfen werden an strukturschwache, konsolidierungswillige Kommunen in finanzieller Schieflage gewährt.

Landratsamt Haßberge

AB Z2.1 Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
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Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

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Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

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Am Herrenhof 1
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