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Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden

Bedarfszuweisungen werden u.a. bei nicht zu vertretenden Ereignissen, für Haushaltskonsolidierungsgutachten und Gemeindezusammenschlüsse gewährt. Stabilisierungshilfen werden an strukturschwache, konsolidierungswillige Kommunen in finanzieller Schieflage gewährt.

Landratsamt Straubing-Bogen

Finanzwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

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13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing