Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bedarfszuweisungen werden u.a. bei nicht zu vertretenden Ereignissen, für Haushaltskonsolidierungsgutachten und Gemeindezusammenschlüsse gewährt. Stabilisierungshilfen werden an strukturschwache, konsolidierungswillige Kommunen in finanzieller Schieflage gewährt.
Rachelstr. 6
93413 Cham
Postfach 1432
93404 Cham