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Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.
Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.
Der ErlangenPass als Sozialpass erleichtert einkommensschwachen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit Vorlage des ErlangenPasses sind verschiedene Vergünstigen möglich. So zahlen Sie beim Eintritt ins Schwimmbad, für Kurse der VHS und bei vielen weiteren Angeboten weniger. Bustickets für den Erlanger Stadtverkehr sind um 50 % reduziert. Für Kinder und junge Erwachsene hat der ErlangenPass eine zusätzliche Funktion: Bildungs- und Teilhabeleistungen (z.B. für Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen) werden über den ErlangenPass abgerechnet. Für diese Nutzung müssen Eltern für ihre Kinder einen Antrag stellen.
Einen ErlangenPass können Personen erhalten, die in Erlangen wohnen und
a) eine dieser Leistungen erhalten:
b) einen Freiwilligendienst, wie
c) die keine Sozialleistungen erhalten, aber deren Haushalt wenig Einkommen zur Verfügung steht. Sie können in diesem Fall einen ErlangenPass mittels Berechnung beantragen. Für den ErlangenPass sind Sie dann berechtigt, wenn Ihr Vermögen sowie Haushaltseinkommen unter den für Sie maßgeblichen Vermögens- und Einkommensgrenzen liegen. Für eine erste Einschätzung, ob Sie voraussichtlich unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie unseren Online-Rechner nutzen.
Den ErlangenPass erhalten Sie auf Antrag im Sozialamt der Stadt Erlangen.
Neben dem Antragsformular benötigen wir außerdem folgende Nachweise:
a) Erhalten Sie Sozialleistungen, legen Sie bitte einen aktuellen Leistungsbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung vor.
b) Leisten Sie einen der oben genannten Freiwilligendienste ab, legen Sie bitte Freiwilligenausweis oder Nachweis über den Freiwilligenstatus vor.
c) Wenn Sie einen ErlangenPass mittels Berechnung beantragen möchten, legen Sie bitte aktuelle Einkommensnachweise in Form von Kontoauszügen vor.
Sollten weitere Unterlagen zur Berechnung erforderlich sein, erhalten Sie von uns eine entsprechende Unterlagenanforderung. Wenn Sie Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft haben, legen Sie bitte Ihren Einkommenssteuerbescheid oder falls Sie diesen noch nicht erhalten haben, bitte Ihren Businessplan vor. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung legen Sie bitte einen Kontoauszug oder Ihren Einkommenssteuerbescheid vor.
Der ErlangenPass wird für mindestens ein Jahr ausgestellt. Der genaue Ablaufmonat ist auf dem ErlangenPass vermerkt. Der ErlangenPass kann nach Ablauf verlängert werden, wenn weiterhin die Berechtigung vorliegt.
Der ErlangenPass bleibt auch bei Einstellung der Grundleistung oder Einkommensänderung bis zum aufgedruckten Ablaufmonat gültig.
Der ErlangenPass ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Für das laufende Kalenderjahr ist die aktuelle Jahreszahl vermerkt.
Ab November können Sie den ErlangenPass für das Folgejahr verlängern. Dazu benötigt die Zentrale Stelle Bildung und Teilhabe / ErlangenPass den ErlangenPass und einen Bescheid für das Folgejahr. Für das neue Jahr wird ein Gültigkeitsaufkleber auf dem ErlangenPass aufgebracht.
Bei Einstellung der Grundleistung im laufenden Jahr bleibt die Gültigkeit des ErlangenPasses bis Jahresende bestehen.