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Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Marzling - Geschäftsleitung

Gemeinde Marzling

Hausanschrift

Freisinger Straße 11
85417 Marzling

Postanschrift

Freisinger Straße 11

85417 Marzling

Telefon

+49 8161 9679-0

Leistungsdetails

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.

Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.

  • Einstellungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales