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Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 2 - Sg. 20 - Soziales

Öffnungszeiten

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