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Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann vom Empfänger, dem Versender oder einem Transporteur (auch gewerblicher Spediteur) beantragt werden. Es ist auch möglich, dass Empfänger oder Versender den Transport selbst vornehmen. Der Transport der Waffen kann auch von einer Spedition durchgeführt werden.
Um Waffen nach Deutschland dauerhaft einführen zu dürfen, muss der Empfänger nachweislich eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) der betreffenden Waffen haben. Wenn Sie den Antrag als Transporteur stellen, benötigen Sie auch eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) dieser Waffen. Beauftragen Sie einen Spediteur mit dem Transport der Waffen, so benötigt dieser keine Waffenbesitzkarte (WBK).
Führen Sie die Waffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung dieses Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Ausfuhrgenehmigung benötigen. Führen Sie die Waffe aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein, benötigen Sie keine Ausfuhrgenehmigung.
Um Waffen nach Deutschland durch Deutschland transportieren zu dürfen, muss der Transporteur nachweislich eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) der betreffenden Waffen und Munition haben. Beauftragen Sie einen Spediteur mit dem Transport der Waffen, so benötigt dieser keine Waffenbesitzkarte (WBK).
Transportieren Sie die Waffen und Munition aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island, benötigen Sie eine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung dieses Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Aus- und Einfuhrgenehmigungen benötigen.
Transportieren Sie die Waffe aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein in einen anderen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island, benötigen Sie keine Aus- und Einfuhrgenehmigung. Gegebenenfalls benötigen Sie jedoch andere Erlaubnisse, zum Beispiel nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Transportieren Sie die Waffen und Munition aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung dieses Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Ausfuhrgenehmigung benötigen.
Transportieren Sie die Waffe aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise nicht aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island ein in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung des Staates.
Um Waffen dauerhaft aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island auszuführen, benötigen Sie eine Einfuhrerlaubnis des betreffenden Staates oder Sie versichern glaubhaft, dass Sie keine Einfuhrgenehmigung benötigen. Der Transporteur benötigt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) für die betreffenden Waffen und Munition. Es kann aber auch eine Spedition mit dem Transport beauftragt werden. Diese benötigt keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (Waffenbesitzkarte – WBK) für die betreffenden Waffen und Munition.
Um Waffen dauerhaft aus Deutschland in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise außerhalb der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands auszuführen, benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor einer Ausfuhr in solche Staaten umfassend eigenständig darüber informieren, ob Sie andere rechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel das Außenwirtschaftsrecht (AWG) oder Gesetze dieses Staates, beachten müssen.
Einfuhr nach Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition nach Deutschland dauerhaft einführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Durchfuhr durch Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition durch Deutschland transportieren wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ausfuhr aus Deutschland
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland dauerhaft ausführen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
keine
Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen
• die Identifizierung,
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung
nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.
Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen bei gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransporten von Euro-Bargeld Ihre Waffen auf dem Transport durch Deutschland führen wollen, benötigen Sie waffenrechtliche Erlaubnisse.
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.