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Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Waffen-, Jagd- und Fischereirecht - Sachgebiet 34

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