Logo Bayernportal

Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem

Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Aschaffenburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die Zulassungsstellen Alzenau und Mainaschaff, sowie der Kreisrecyclinghof haben abweichende Öffnungszeiten. Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Ohne Termine kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll. In einigen Bereichen können Sie hierfür auch gerne die Online-Terminvereinbarung nutzen.

Hausanschrift

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Postanschrift

63736 Aschaffenburg