Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels