Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
und
13:30 Uhr - 18:00 UhrBitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz