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Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem

Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 22 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht

Öffnungszeiten

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Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ausländerwesen:

Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

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