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Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Kotzinger Str. 6
83278 Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein