Logo Bayernportal

Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Mömbris

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:20 Uhr

Hausanschrift

Schimborner Straße 6
63776 Mömbris

Postanschrift

Schimborner Straße 6
63776 Mömbris