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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Landauer Str. 18
94419 Reisbach
Landauer Straße 18
94417 Reisbach