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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Haidmühle

Einwohneramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle

Postanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle