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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Dürrwangen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Sulzacher Str. 14
91602 Dürrwangen

Postanschrift

Sulzacher Str. 14
91602 Dürrwangen