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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
16:30 Uhr - 17:30 UhrBitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!
Hauptstraße 38
91731 Langfurth
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