Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Montag und Freitag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mittwoch geschlossen!
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Postfach 1155
82018 Taufkirchen