Logo Bayernportal

Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Taufkirchen

Referat Sicherheit & Ordnung, Wahlen, Brandschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Rathaus allgemein nur mit Termin!

 

Montag und Freitag

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

Mittwoch geschlossen!

 

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen