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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Gundelsheim

Amt für öffentliche Sicherheit u. Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim

Postanschrift

Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim