An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
86911 Dießen am Ammersee
Postfach 1154
86907 Dießen am Ammersee