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Prüfungswesen; Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden

Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Hausanschrift

Martinswinkelstr. 11a
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563

82467 Garmisch-Partenkirchen

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Hausanschrift

Renatastr. 73
80639 München

Postanschrift

Reanatastr. 73

80639 München

Telefon

+49 89 1272-0

Webseite

www.bkpv.de

Leistungsdetails

Die überörtliche Rechnungsprüfung umfasst die gesamte Wirtschaftsführung der Gemeinden (inkl. Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe sowie insbesondere die Betätigung der Gemeinde bei privatrechtlichen Unternehmen und Kommunalunternehmen). Die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden ist Teil der öffentlichen Finanzkontrolle, die u.a. auch die  die Prüfung von  Verwaltungsgemeinschaften und anderen kommunalen Körperschaften (z.B. Schulverbände, Zweckverbände) oder kommunale Stiftungen umfasst.

Dabei sind die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit in förmlicher, rechnerischer und sachlicher Hinsicht unter Einbeziehung der Buchführung, der Nachweise über das Vermögen sowie der Bestände und Vorräte zu prüfen. Aufgabe der überörtlichen Prüfung ist es auch, aus überörtlicher Sicht auf die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse der geprüften Körperschaften und auf die Wirtschaftsführung ihrer Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen zusammenfassend einzugehen.

Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der  Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und der finanzielle Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen. Prüfungsmethode und -umfang sind im Rahmen der einschlägigen Vorschriften dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.

Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration