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Arbeitslosengeld; Beantragung

Wenn Sie Ihre Arbeit oder Ihren Ausbildungsplatz verlieren, können Sie Arbeitslosengeld beantragen, damit Sie finanziell abgesichert sind.

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Leistungsdetails

Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. 

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, sobald Sie erstmalig die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter, das Sie bei Entstehung des Anspruchs vollendet haben. Ihnen stehen mindestens 6 Monate Arbeitslosengeld zu, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höchstanspruchsdauer beträgt

  • für unter 50-jährige Arbeitslose: 12 Monate und setzt voraus, dass eine Versicherungszeit von mindestens 24 Monaten vorliegt.
  • für über 50-jährige Arbeitslose: 24 Monate und setzt voraus, dass die oder der Arbeitslose das 58. Lebensjahr vollendet hat und Versicherungszeiten von mindestens 48 Monaten vorliegen.

Ihr Arbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgelts, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich verdient haben. Die Höhe beträgt 

  • für Arbeitslose mit einem Kind 67 Prozent, 
  • für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent 

des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes. 

Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Waren Sie zuletzt von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung befreit, kann die BA die Beiträge für eine private Vorsorge in der Regel teilweise übernehmen.  

Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.

Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn 

  • Sie arbeitslos sind, das heißt, 
    • Sie stehen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder
    • Sie üben nur eine Erwerbstätigkeit in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich aus und
    • Sie stehen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Sie sind also in der Lage und bereit, eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen aufzunehmen;
  • Sie sich
    • elektronisch mit einem elektronischen Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, im eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit oder
    • persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Mit Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung gilt das Arbeitslosengeld als beantragt. Zusätzlich muss noch ein Antragsformular ausgefüllt werden;
  • Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung (der sogenannten Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig waren.
    • Es werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie wegen des Bezuges von Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, oder - unter weiteren Voraussetzungen - zum Beispiel wegen der Pflege eines Angehörigen oder der Erziehung eines Kindes versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung waren. 
    • Als Versicherungszeit können auch Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Antragspflichtversicherungsverhältnis (sogenannte freiwillige Weiterversicherung) vorlag, zum Beispiel  weil Sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. 
    • In Sonderfällen werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet haben oder Sie auf der Grundlage eines Sekundierungsvertrages im Ausland tätig waren.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
    • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
    • Bei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-Ausweisfunktion
    • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)

    Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: 

    • Kündigungsschreiben
    • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
    • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
    • Bescheinigung über Nebeneinkommen
    • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)
    • Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)

Arbeitslosengeld können Sie online oder persönlich beantragen. 

Arbeitslosengeld online beantragen:

  • Um den Antrag online zu stellen, rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und klicken Sie dort auf die Kachel „Arbeitslosengeld beantragen“. 
  • Beachten Sie, dass auch in diesem Fall eine Arbeitslosmeldung erforderlich ist, um Arbeitslosengeld erhalten zu können.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Vorschuss bewilligen, sofern ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  • Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie per Post einen schriftlichen Bescheid, in dem die Höhe und die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld vermerkt sind. Den Bescheid können Sie auch online erhalten, wenn Sie die entsprechende Benachrichtigungsoption in Ihrem Online-Profil auswählen.
  • Das Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann auf Antrag von diesem Grundsatz abgewichen werden. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach.  
  • In Ausnahmefällen können Sie sich das Arbeitslosengeld per Scheck auszahlen lassen. Die per Post zugesandte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Arbeitslosengeld persönlich beantragen:

  • Um den Antrag persönlich zu stellen, setzen Sie sich mit Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Sie erhalten das Antragsformular und gegebenenfalls weitere Unterlagen (sogenannte „Zusatzblätter“) in der Regel bei der persönlichen Arbeitslosmeldung. 
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Vorschuss bewilligen, sofern ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  • Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie per Post einen schriftlichen Bescheid, in dem die Höhe und die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld vermerkt sind. Den Bescheid können Sie auch online erhalten, wenn Sie die entsprechende Benachrichtigungsoption in Ihrem Online-Profil auswählen.
  • Das Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann auf Antrag von diesem Grundsatz abgewichen werden. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach.  
  • In Ausnahmefällen können Sie sich das Arbeitslosengeld per Scheck auszahlen lassen. Die per Post zugesandte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Gebühr: keine

Die Widerspruchsfrist und in welcher Form Widerspruch erhoben werden kann, ist jeweils im Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Der Widerspruch kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erhoben werden. Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland beträgt die Widerspruchsfrist 3 Monate.

In der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. (0 bis 5 Werktage)

Please also inform yourself about these topics:

  • Registering as a jobseeker
  • Personal registration for unemployment
  • Notification of change in unemployment

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand: 12.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales