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Mit der Etikettierung von Rindfleisch wurde ein System der Herkunftssicherung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt.
Pütrichstr. 8
82362 Weilheim i.OB
82360 Weilheim i.OB
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Die Herkunft von Rindfleisch wird transparent gemacht und somit ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit erhalten.
Die Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch sollen zu einem lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindern vom Stall bis zum Ladentisch beitragen und so für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Seit 01.09.2000 sind EU-weit verschiedene Angaben obligatorisch.
Marktteilnehmer und Organisationen, die Rindfleisch in der Europäischen Gemeinschaft vermarkten, müssen dieses mit obligatorischen Angaben versehen und können zusätzlich weitere freiwillige Angaben machen. Damit wird gewährleistet, dass zwischen dem Einzeltier oder einer Gruppe von Tieren und den Schlachtkörpern oder Fleischstücken eine Verbindung hergestellt werden kann.
Das Rindfleischetikett muss folgende obligatorische Angaben enthalten:
Sonder- bzw. weiterführende Regelungen bestehen für die Etikettierung von Rinderhackfleisch und Fleischabschnitte sowie für Kalb- und Jungrindfleisch.
Zusätzlich möglich sind weitere freiwillige Angaben, z. B. über Kategorie (Jungbulle, Färse, Ochse ...), Fütterungs- oder Haltungsbedingungen, Rasse, Qualitätseigenschaften.
Das Etikett muss am Fleisch oder an der Verpackung angebracht werden. Bei nicht vorverpackten Erzeugnissen müssen für den Verbraucher am Ort des Verkaufs schriftliche und deutlich sichtbare geeignete Angaben gemacht werden.
Zuständig für die Kontrolle der obligatorischen Angaben ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Kreisverwaltungsbehörden sind weiterhin zuständig für die Kontrolle der freiwilligen Angaben im Hinblick auf die allgemeinen Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnung (insbesondere Täuschungsschutz).