Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.
Der Finanzierungsplan ist eine Aufstellung aller Finanzierungsbestandteile zur Deckung der in der Kalkulation ermittelten Ausgaben.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.
Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn
Für die Herstellung eines Kurzfilms:
Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:
Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.